Katharina Hengel aus Wien glaubte, einen günstigen Kauf gemacht zu haben, als sie am 8. August des Vorjahres in der Tierhandlung Denver Zoo im 2. Wiener Gemeindebezirk 2.500 Schilling für eine acht Wochen alte Mischlingshündin bezahlte. Das Hundebaby war weder geimpft noch entwurmt. Statt dessen erhielt die 21-jährige Wienerin einen Gutschein für Tierärztin Dr. B., ebenfalls im 2. Bezirk ansässig. Dass der Welpe noch keinen Tierarzt gesehen hatte, begründete die Verkäuferin damit, dass Frau Dr. B. gerade verreist sei.
Blanko-Impfpass
Am 21.8.2000 konsultierte Frau Hengel die aus dem Urlaub zurückgekehrte Tierärztin, um ihre kleine Hündin Elli endlich untersuchen und impfen zu lassen. Begleitet wurde sie dabei von einem Bekannten, der seinen zweijährigen Rüden vor einer Amerikareise noch einmal durchchecken lassen wollte. Katharina Hengel rückblickend: "Die Untersuchung war mehr als dürftig. Ein leichtes Abtasten, kurz in Augen und Ohren geschaut und fertig war die Gesundheitskontrolle meines Welpen. Verdutzt war ich erst, als mein Bekannter an der Reihe war. Ich konnte die Untersuchung beobachten. Es gab nämlich überhaupt keine Untersuchung der Tierärztin an diesem Hund, der einen Langstreckenflug vor sich hatte! Sie gab meinem Bekannten lediglich starke Medikamente, nach deren Einnahme der Hund 16 Stunden durchgehend schlafen sollte. Der Impfpaß, den ich für meinen Welpen erhielt, war übrigens blanko ausgestellt."
Kahle Stellen überall
Eine Woche später begannen plötzlich die Beschwerden des als gesund beschauten Welpen, Juckreiz, Rötungen, starker Haarausfall. Im Kopfbereich bildeten sich richtige Kahlstellen. Unzählige Tierarztbesuche brachten keine Heilung. Die Vertragstierärztin der Zohandlung konnte nämlich keine Erkrankung feststellen! Durch einen WUFF-Artikel wurde Frau Hengel dann auf Tierarzt Martin Gasperl aufmerksam. Am 29. März dieses Jahres brachte die mittlerweile verzweifelte Tierbesitzerin ihre Hündin Elli in seine Ordination. Diagnose: Haarbalgmilben! Tierarzt Gasperl: "Das Tier war von unstillbarem Juckreiz geplagt. Die Vertragstierärztin vom Denver Zoo behandelte zwar den Juckreiz, konnte jedoch keine Ursache finden. Die kahlen Stellen wurden größer, das Leiden schlimmer. Bei genauer Untersuchung stellte ich unter dem Mikroskop Milben fest. Und zwar Haarbalgmilben (Demodex canis). Bei richtiger Behandlung, der eine genaue Diagnose vorausgeht, ist dieses Leiden leicht in den Griff zu bekommen. Die Hündin ist mittlerweile ausgeheilt, ohne quälenden Juckreiz, und die Haare sind wieder nachgewachsen. Diese Milbenerkrankung ist ein sicheres Zeichen einer verwahrlosten Mutterhündin, also einer schlechten unsauberen Haltung. Ein verantwortungsvoller Züchter wird immer auf Sauberkeit, Hygiene und weitestgehende Parasitenfreiheit achten und damit den Welpen Leiden und den Besitzern Kosten ersparen."
Will Anwalt einschalten
Katharina Hengel ist überglücklich. Elli, eigentlich Eliza Doolittle, hat jetzt glänzendes Fell und ist endlich gesund. Doch die Zoohandlung möchte sie nicht so einfach davonkommen lassen. "Ich werde mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Vielleicht kann ich beweisen, dass die mehr als sieben Monate andauernden Gesundheitschäden und dadurch entstandenen Tierarztkosten eine Folge der schlechten Haltungsbedingungen sind." Derzeit ist es laut Auskunft des Konsumentenschutzes aber sehr schwierig, eine Zoohandlung wegen Gesundheitsschäden, die nach dem Kauf des Tieres auftreten, zur Rechenschaft zu ziehen. Doch ab 2002 wird es leichter, zu seinem Recht zu kommen. Denn ab diesem Zeitpunkt werden in Österreich die Bestimmungen dahingehend geändert, dass durch eine Beweislastumkehr der Händler beweisen muss, dass ihn an der Erkrankung des Tieres keine Schuld trifft.
Zehn Tage Garantie bei Hundetod
Schlimmes erlebte auch die 21-jährige Tierpflegerin Claudia Schmid aus Wien mit einer Zoohandlung in Langenzersdorf (Name d. Red. bekannt). Im Anzeigenteil einer Zeitung entdeckte sie das Inserat der Tierhandlung. Es wurden Welpen verschiedenster Rassen zu günstigen Preisen angeboten. Am Telefon versicherte die Händlerin den Interessenten, dass noch Welpen da wären. Man könne sofort vorbeikommen. Das Angebot wurde gerne angenommen, und voller Vorfreude fuhr man nach Langenzersdorf. Dort angekommen, holte die Händlerin einige Mischlinge, aber auch Rassehunde aus einem Schuppen. Claudia erinnert sich: "Als wir uns nicht gleich für einen Hund entscheiden konnten, brachte die Frau einen völlig apathischen Tibet Spaniel aus dem Verschlag. Wir fragten, ob wir uns anschauen dürften, wie die Hunde untergebracht sind. Doch das lehnte sie ab und bestand darauf, dass wir draußen warteten. Als wir uns entschlossen, einen angeblich zehn Wochen alten Shih-Tzu mitzunehmen, drückte sie uns sofort einen Kaufvertrag in die Hand, in dem stand, dass wir in den nächsten zehn Tagen Garantie auf die Rückerstattung des Geldes hätten, falls der Hund sterben würde.
Teddy überlebte nur knapp
Als die Händlerin dann fragte, ob wir gegen einen Aufpreis von 4000 Schilling Papiere für den Welpen wollten, kam uns das sehr komisch vor. Entweder hat ein Hund Papiere oder nicht. Wir bezahlten schließlich 4000 Schilling für den Welpen ohne Papiere und fuhren nach Hause." Laut Impfpaß war das Shih-Tzu Baby geimpft und entwurmt. Der Impfpaß war übrigens ebenfalls blanko ausgestellt worden. Zu Hause angekommen, wurde der Rüde erst einmal gebadet, weil er sehr stank und verfloht war. Einige Tage später suchte Familie Schmid eine Tierärztin auf, weil die nächste Impfung fällig war. Doch die Tierärztin war genau und kontrollierte erst die Temperatur des Welpen. Und ihre Vorsicht war berechtigt. Der Welpe hatte leicht erhöhte Temperatur und wurde deshalb nicht geimpft.
"Gott sei Dank war die Tierärztin so vorsichtig. Denn zehn Tage später kam die große Überraschung. Teddy bekam furchtbaren Durchfall und hohes Fieber. Er überlebte die Infektion nur knapp. Wir wissen bis heute nicht, was er wirklich hatte, aber seit diesem Zeitpunkt ist Teddy nicht wirklich gesund geworden. Wir sind trotzdem sehr glücklich mit ihm, doch sein Leben besteht aus Medikamenten und Tierarztbesuchen. Er hat eine chronische Gastritis, ein schwaches Herz, erhöhte Leberwerte, eine zu enge Luftröhre und musste überdies kastriert werden, weil er ein Kryptorchiede war."
Tierhandlung musste nach Anzeige zusperren
Claudia hat mittlerweile einen zweiten Hund, einen Rottweilerrüden aus einem Tierschutzheim. Er ist gesund. Aus den Fehlern der Vergangenheit hat sie gelernt. Mit ihrer Geschichte möchte sie andere Leser warnen und ihnen jenes Leid ersparen, das sie und ihr Teddy erlebt haben. Ihr Appell: "Wir hoffen, dass unser Hund noch lange leben wird, denn durch ihn haben wir viel gelernt, auch was Hunde und den Hundekauf angeht. So einen Fehler werden wir sicher nicht mehr machen. Etwas Positives an dieser Geschichte ist, dass es diese Tierhandlung nicht mehr gibt. Sie mußte nach einer Anzeige zusperren. Ich hoffe, dass dieser Handel mit Lebewesen bald ein Ende hat."
Tierquälerei per Verordnung?
Für Tiere in Zoogeschäften gelten in Österreich nicht die landesverschiedenen Tierschutzgesetze, sondern die Bestimmungen der Gewerbeordnung, die im Rang eines Bundesgesetzes übergeordnet sind. Im Bundesgesetzblatt vom 26. März 1991 befaßt sich die 132. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Schutz von Tieren gegen Quälereien und dem artgemäßen Halten von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten (auszugsweise siehe Kasten). Wer die Verordnung liest, freut sich zunächst über soviel tierschutzgerechtes Bemühen. Auffallend oft ist von artgemäß und artspezifisch die Rede. Doch spätestens beim Durchrechnen der festgelegten Mindestabmessungen muß auch der Laie erstaunt feststellen, dass Gesetzgeber und Tierexperten etwas völlig Konträres unter artgemäßer Unterbringung verstehen.
Leben in der Konservendose
Eine einfache Tabelle dient unter Pkt. 2, Mindestabmessungen der für die Tierhaltung dienenden Behältnisse, als Berechnungsgrundlage. Sehr banal wird die einfache, zweifache usw. Körperlänge mit oder ohne Schwanz mit derselben multipliziert, und schon ergibt das die artgemäße Abmessung des Tierkäfigs. Bei Hunden sieht die Verordnung beispielsweise vor, den Wert der dreifachen Körperlänge ohne Schwanz mit sich zu multiplizieren, was dann die Mindestfläche in Quadratzentimetern ergibt. Als Mindesthöhe ist bei Hunden die zweifache Körperlänge ohne Schwanz vorgesehen. Für jeden weiteren Hund in derselben "Konserve" ist Platz im Ausmaß von dreifacher Körperlänge ohne Schwanz mal einfacher Körperlänge ohne Schwanz vorgeschrieben.
Geht man von einem Zwergrassewelpen von etwa 15 cm Länge ohne Schwanz aus, ergibt das ein „artgerechtes“ Raumangebot von 45 cm mal 45 cm, also weniger als einen viertel Quadratmeter für ein Hundebaby. Für jedes weitere eine Bewegungsfläche von 45 cm mal 15 cm. Das ist in etwa vergleichbar mit einer DIN A4 Seite. Und da es sich bei in Zoohandlungen angebotenen Welpen nicht um erwachsene Tiere handelt, ist auch kein Auslauf ins Freie vorgesehen!
>>> LESER-ERFAHRUNG
Julia will verhindern, dass weitere darauf reinfallen …
Der Brief der 16-jährigen Julia aus Wien hat uns sehr berührt. Deshalb wollen wir ihn an dieser Stelle veröffentlichen. Ungekürzt und kommentarlos, denn die Worte der jungen Tierfreundin sprechen für sich. Beigelegt hat sie uns ein Foto ihrer geliebten Luna.
Sehr geehrtes WUFF-Team! Ich möchte gerne zu Ihrem Artikel "Das lukrative Geschäft mit Hundewelpen" Stellung nehmen. Leider hatte auch ich schon eine schlechte Erfahrung. Ich hatte mir schon seit vier Jahren einen Hund gewünscht und endlich bekam ich auch einen. Doch wie sich nach zwei Wochen herausstellte, war unsere Golden Retriever Hündin "Luna" schwer krank. Wir bekamen sie von einem Ehepaar, das sie leider hergeben musste, da sich die kleine Tochter so fürchtete. Sie hatten den Hund aus dem Alpha-Zoo im 7. Bezirk in Wien. Der Zoo bekommt seine Hunde meist aus Ungarn und es macht den Eindruck, dass die Züchter nicht darauf schauen, ob es wirklich gesunde Hunde sind, sondern nur darauf, dass sie Geld bekommen! In dieser Tierhandlung in Wien 7 werden, wie wir jetzt erkennen, die Tiere nach unserer Meinung schlechter als schlecht gehalten! "Luna" wurde z.B. dort von zwei älteren Settern, mit denen sie zusammen war, gebissen. (Das erfuhren wir erst später).
So süß wie sie war, konnte ich sie natürlich nicht mehr hergeben. Nach einiger Zeit zeigte sich, dass Luna an Epilepsie litt. Ihre Anfälle wurden immer schlimmer. Wir haben es mit Tabletten versucht. Doch an einem Abend wäre Luna beinahe bei einem Anfall erstickt, und nicht einmal das Notfallsmedikament hat geholfen. So fuhren wir noch einmal zu einem Experten (Tierklinik Dr. Schwarz / Hollabrunn, Anm.d. Red.) und dieser riet uns, es wäre für den Hund und für mich besser, wenn wir sie einschläfern ließen. Sie können sich sicher vorstellen, wie schwer es ist, einen Hund, der erst ein halbes Jahr alt ist, einschläfern zu lassen. Doch ich konnte sie nicht mehr leiden sehen. Wir mussten immer Angst haben, dass sie beim nächsten Anfall erstickt. Eines wissen wir mit Sicherheit. Wir nehmen uns nie wieder einen Hund aus einer Tierhandlung! Der Alpha-Zoo bot mir als "Ersatz" einen anderen Hund an und gab die Schuld an den Epilepsieanfällen dem ersten Besitzer, der sie angeblich geschlagen hatte. Ich weiß aber, dass dies nicht stimmt. Wenn ich mit meinem Schreiben verhindern kann, dass andere Leute auch so zu Schaden kommen, dann bitte ich Sie, dieses zu veröffentlichen!
Julia (16 Jahre), Wien
Anm. der Red.: Weil die Haltungsbedingungen von Tieren in Zoohandlungen der Gewerbeordnung unterliegen und die vorgeschriebenen Mindeststandards so niedrig bemessen sind, dass sie nur sehr schwer noch unterschritten werden können, sind die badewannenartigen Behältnisse, in denen der Alpha-Zoo seine Hundewelpen hält, leider durchwegs gesetzeskonform.
>>> WUFF – INFORMATION
Auf der Seite unserer Hunde!
"Ohne Sie würden viele Missstände in der Hundehaltung unaufgedeckt bleiben. Sie leisten echt tolle Arbeit", schrieb uns Kathi aus Wien. Wie viele WUFF-Freunde unterstützt sie uns bei unseren Aktionen und unserer Aufklärungsarbeit. Gerade wenn es um Tierleid geht, ist das Miteinander wichtig, um etwas zu bewegen, zu verändern. Das enorme Echo auf unsere Serie über den Hundehandel und das viele Lob bestärken uns, so weiterzumachen wie bisher: Stets auf der Seite unserer Hunde!
>>> WUFF – INFORMATION
Experten: So darf es nicht bleiben!
Dr. Franz-Josef Jäger, Präsident der Österr. Tierärztekammer:
"Tiere dürfen nicht länger zur Handelsware degradiert werden, für deren Haltung andere Bestimmungen gelten, als für private Tierhaltung. Das ist unvertretbar und daran muss endlich etwas geändert werden. Man darf nicht mit zweierlei Maß messen. Es gibt nur einen Maßstab für artgerechte Haltung, und der muß genauso für Zoohandlungen gelten. Auch in Zoohandlungen muss dem Tierschutzgedanken Rechnung getragen werden. Der einzige Garant, das umzusetzen, ist und bleibt für mich ein bundesweites einheitliches Tierschutzgesetz, das für alle Geltung hat und keine Unterschiede macht."
Mag. Hermann Gsandtner, Magistrat der Stadt Wien, Veterinäramt, Leiter des Referates für Tierschutz und Tiergesundheit:
Die in der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Schutz von Tieren gegen Quälereien und das artgemäße Halten von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten, LGBl. Nr. 132/1991, festgelegten Mindestbemessungen für die der Tierhaltung dienenden Behältnisse sind als überholt anzusehen und sollten dringend novelliert werden.
>>> WUFF – INFORMATION
Tierquälerei per Verordnung?
Auszug aus der Verordnung zum artgemäßen Halten von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten (BGbl. v. 26.3.1991)
Artgemäße Tierhaltung
§2. Die Gewerbetreibenden sind für die artgemäße Haltung und den Schutz der ihnen anvertrauten Tiere vor Quälereien verantwortlich. Insbesondere sind folgende Verhaltensregeln einzuhalten:
(…)
3. Die Gewerbetreibenden haben die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegungsfreiheit und Schutz vor etwa im gleichen Käfig konkurrierenden stärkeren Artgenossen zu gewährleisten. Hunden, die in Räumen gehalten werden, muss – mit Ausnahme von Jungtieren – ein regelmäßiger Auslauf im Freien ermöglicht werden.
(…)
5. Die Anzahl der in einem der Tierhaltung dienenden Behältnis (Käfig, Aquarium, Terrarium uä.) unterzubringenden Tieren ist so zu bemessen, dass den artspezifischen Ansprüchen der Tiere Genüge getan ist.
(…)
2. Größe und Ausstattung (z.B. Kletteräste, Schlafhöhlen, Sandboden uä.) der der Tierhaltung dienenden Behältnisse müssen den artspezifischen Bedürfnissen der in diesen Behältnissen gehaltenen Tiere entsprechen.
(…)