Einführung
Das Sprichwort vom Hund als des Menschen bester Freund ist keine leere Formel, sondern durch zahlreiche psychologische Studien wissenschaftlich erwiesen. Der Hund leistet einen wesentlichen Beitrag für die Befriedigung zentraler menschlicher Bedürfnisse, für die menschliche Gesundheit, die Ausbildung von Selbstvertrauen, für Lebensqualität und Wohlbefinden (Lit.1,2). Im Besonderen kann ein Hund auf die psychosoziale Entwicklung des Kindes und des Jugendlichen einen positiven Einfluss haben. An erster Stelle wird dabei die Förderung sozialer Fähigkeiten und kommunikativer Kompetenz genannt (Lit.3). Eine französische Studie kommt zu dem Schluss, dass Kinder mit Hunden umgänglicher und weniger aggressiv sind als Kinder ohne Hunde (Lit.4). Diese wissenschaftlich evaluierten Daten werden auch in der öffentlichen Meinung reflektiert. So behaupten in einer Befragung 95% von Müttern, in deren Familie ein Hund lebt, dass dieser einen günstigen Einfluss auf die Kindesentwicklung habe. Von Müttern, die keinen Hund haben, sind es immerhin noch 53%, die ebenfalls dieser Ansicht sind (Lit.5). In dieser Befragung geben Mütter mit Hunden auch an, dass sich ihre Kinder zum Positiven verändert hätten, seit ein Hund im Hause sei. Sie seien selbstsicherer geworden und erfüllten ihre täglichen Pflichten freudiger und pünktlicher.
Trotz dieser gesicherten Erkenntnisse zum positiven Einfluss des Hundes auf Kinder ist derzeit in der Öffentlichkeit eine Stimmung wahrnehmbar, die geprägt ist von Vorurteilen, Informationsdefiziten – und daraus resultierend Verhaltensunsicherheiten. Der Grund dafür liegt in der gesteigerten medialen zumeist unsachlichen Darstellung von Kinderunfällen mit Hunden, die heute in Wirklichkeit nicht häufiger sind als früher (Lit.6). Dennoch ist jeder Unfall einer zuviel, vor allem dann, wenn er vermeidbar wäre. Es ist Zweck dieses Artikels, Indikatoren eines potenziellen „Hundeunfalles” unter Verwendung wissenschaftlicher Analysen (Lit.7) auszumachen und auf dieser Basis Präventionsmassnahmen zu entwickeln und darzustellen.
Grundmuster aggressiven Verhaltens
Aggressionsverhalten gehört zum normalen Verhaltensrepertoire von Hunden und ist nicht gleichzusetzen mit Gefährlichkeit. Aggressives Verhalten unterliegt aus Sicht des Hundes einer Kosten-Nutzen-Rechnung (Lit.13). Dies bedeutet, dass der Hund nur unter bestimmten Bedingungen aggressiv reagiert, wobei eine aggressive Reaktion per se noch keinen Beißunfall impliziert, denn zumeist geht ein warnendes Verhalten voraus, bei dessen Beachtung es erst gar nicht zu einem Biss kommt. Ein Angriff auf Basis eines aggressiven Verhaltens lässt sich nach dem Verhaltensforscher Immelmann (Lit.14, zit.n.15) auf vier Grundmuster zurückführen: Verhalten in Bezug auf Dominanz, Territorium, Beutefang und Verteidigung. Aus diesen vier Grundmustern und ihren Schlüsselreizen lassen sich viele Unfallsituationen ableiten und bei entsprechender Berücksichtung vermeiden.
Im Folgenden werden diese Grundmuster anhand konkreter Beispiele als mögliche Unfallursachen verdeutlicht.
1. Dominanzverhalten: Stört beispielsweise ein Kind den Hund beim Fressen, dann kann beim Hund aggressives Dominanzverhalten auftreten. Zudem initiiert und/oder fördert eine möglicherweise bestehende Rangordnungslabilität dieses Verhalten. Ein anderes Beispiel für Dominanzaggression ist ein Beißunfall, der auftritt, wenn ein Hund, der bereits die ganze Familie terrorisiert, von seinem Lieblingsplatz (Sofa, Bett) verwiesen wird.
2. Territorialverhalten: Ein Kind betritt das Territorium eines Hundes, beispielsweise den Garten des Nachbarn, oder bei dominanten Hunden einen vom Hund auserkorenen „ureigenen” Platz. Der Hund kann mit Territorialaggression reagieren.
3. Beutefangverhalten: Normalerweise gehört der Mensch nicht zum Beutespektrum des Hundes. Dennoch kann der Hund unter bestimmten Umständen ein Beutefangverhalten gegenüber einem Menschen entwickeln, was durch bestimmte Schlüsselreize auslösbar ist, wie plötzlich vom Hund davon- oder rasch an ihm vorbei zu laufen, sowie auch ruckartige Bewegungen.
4. Verteidigungs- oder Wehrverhalten: Der Hund wird sich verteidigen, wenn ihm Schmerz zugefügt wird, oder wenn unerwartet oder unerlaubt in seine Sicherheitszone eingedrungen, seine „Flucht oder Angriff”-Grenze” überschritten wird. Je nach dem Wesen des Hundes, seinem Vertrauen und seiner Toleranzschwelle, ist diese Grenze weiter oder enger gezogen. Ein ängstlicher Hund wird eine sehr enge Sicherheitszone haben, wird Jemanden nicht so nahe an sich heran lassen, wie ein wesensfestes Tier. Nähert sich nun ein Kind dieser „Flucht oder Angriff”-Grenze, oder überschreitet sie, hat der Hund die zwei Möglichkeiten, nach denen diese Grenze benannt ist: Er kann sich verteidigen („Angriff”), oder er kann flüchten. Häufiger zieht der Hund die Flucht vor, will eine „Streiterei” vermeiden, da sie ja unökonomisch ist, nämlich Energie kostet und die Gefahr von Verletzung beinhaltet (Lit.13). Kann er aber nicht weggehen – etwa weil das Zimmer geschlossen ist, oder weil er sich in einer Ecke befindet -, wird er sich aus seiner Sicht „wehren”, es kommt also zum Angriff, zur Verteidigungsaggression. Wir müssen klar erkennen, dass diese beschriebene Sequenz ein für den Hund ganz normales, instinktives Verhalten ist. Er reagiert auf etwas, das er als Bedrohung empfindet, und wehrt sich durch das Beißen, weil er nicht flüchten kann. So kann die an sich unschuldige Aktion eines Kleinkindes einen Hundebiss provozieren.
Reziprokes Kindchenschema Mensch – Hund?
Nach E. Trumler bringt ein normaler Hund einem Baby ähnliche Gefühle entgegen wie einem Welpen. Das von K. Lorenz erforschte Kindchenschema folge nämlich bei Hund und Mensch den selben Gesetzmäßigkeiten und so würden im Zwischenhirn des erwachsenen Hundes Brutpflegeinstinkte initiiert (Lit.16). Berücksichtigt man aber den Umstand, dass Welpen fremder Würfe eine Konkurrenz darstellen und auch die Wirklichkeit, dass ein solcher „Welpenschutz” offensichtlich kein hundertprozentiger ist, dann ist Trumlers Theorie nicht so vorbehaltlos akzeptierbar. Dennoch gibt es keinen Grund, Familienhund und Kleinkind voneinander zu trennen, solange zwei Voraussetzungen gegeben sind: 1. Das Kind ist mit dem Hund nicht allein (Aufsicht!), und 2. der Hund verfügt über normales Sozialverhalten. Die Aufsicht einer erwachsenen Person ist erforderlich, um ein für den Hund bedrohendes Verhalten des Kindes mit den bereits beschriebenen Folgen der hundlichen Reaktion verhindern zu können. Zugleich kann der erwachsene Hundehalter am Verhalten des Hundes (Körpersprache, Mimik) dessen Stimmungslage gegenüber dem Kleinkind erkennen und somit erforderlichenfalls rechtzeitig reagieren. Darüber hinaus wirkt eine in der Rangordnung des „Familienrudels” klar höher stehende Person stabilisierend auf das jeweils gerade bestehende Beziehungsgefüge.
Rangordnungsstabilität
Sämtliche o.a. Mechanismen der Aggression werden durch die Stabilität – oder Labilität – des Rangordnungsgefüges, in dem der Hund lebt, in hohem Maße beeinflusst. Je stabiler dieses ist, umso sicherer ist der Hund, und desto seltener treten Dominanzprobleme auf. Hunde sind hochentwickelte soziale Lebewesen und wie kein anderes Tier in der Lage, mit dem Menschen in einer gemeinsamen Sozialbeziehung zu leben. Daraus ergeben sich Beziehungen und Wechselwirkungen, in denen Hunde mit den Menschen in ihrer Familie kooperieren oder konkurrieren. Prinzipiell ist der Hund im Rudel zur Kooperation determiniert, alles andere wäre biologisch kontraproduktiv (Lit.13). Konkurrenz gibt es nur im Rahmen der Ungeklärtheit oder der Unsicherheit der Rangordnung im sozialen Beziehungsgeflecht („Rangordnungslabilität”). Unsicherheit darin kann unter bestimmten Bedingungen (siehe spätere Ausführungen) zu einer gewissen Gefahrensituation werden (Lit.17). Auffindbare pathogene Befunde sind überwiegend in menschlichem – nicht hundlichem – Fehlverhalten begründet (Lit.1) – ein klarer Ansatz zur Gefahrenprävention.
Gefährlicher Hund
Prinzipiell ist Gefährlichkeit bei Hunden kein Kriterium einer Rassezugehörigkeit, sondern – nicht anders als bei Menschen – ein individuelles Merkmal. Hundebeißstatistiken sind nicht wirkliche Statistiken und geben nur ein unpräzises Bild der Hunde wieder, die beißen (Lit.18). Keine Hunderasse kann a priori als gefährlich eingestuft werden, darin sind sich sämtliche Wissenschaftler einig (Lit.15,17). Stets beruht die von einem Hund mögliche ausgehende Gefahr in einer Wechselwirkung von Genetik, individueller Sozialentwicklung und erlerntem Verhalten (Lit.17). Die Definition und damit das Erkennen des „gefährlichen Hundes” ist demnach wichtiger Bestandteil einer wirksamen Prävention. Ein hochkarätiges Expertenteam („Mensch-Tier-Forum”) hat für das österreichische Parlament im Herbst 2000 ein Papier erarbeitet, das Gefährlichkeit konkret definiert und Maßnahmen zur Unfallprävention vorschlägt (Lit.19). Die differenzierte Definition des gefährlichen Hundes durch diese Arbeitsgruppe ist in Tabelle 1 dargestellt.
Tabelle 1: „Zur Definition des gefährlichen Hundes” -nach A.Univ.-Prof. Dr. I. Stur (Lit.19)
Potenziell gefährlicher Hund
– Biss eines Menschen ohne Provokation
– Bekannte Neigung zu unprovozierten Attacken, die zu Verletzungen von Menschen führen
Gefährlicher Hund
– Schwere Verletzung eines Menschen ohne Provokation
– Tötung eines Haustieres auf öffentl. Grund ohne Provokation
– Als potenziell gefährlich eingestufter Hund, der – nachdem seinem Besitzer dies bekannt war – Menschen oder Haustiere aggressiv attackiert oder gebissen hat.
Präventionsmaßnahmen
Man nimmt an, dass Beißunfälle durch eine komplexe Wechselwirkung verschiedener Faktoren verursacht sind (s. Tabelle 2). Damit ergeben sich auch die Ansatzpunkte möglicher präventiver Maßnahmen. Sie liegen beim Hund, beim Menschen (Halter, Unfallopfer) und beim mensch-hundlichen Beziehungsgeflecht (Rangordnungsstabilität).
Tabelle 2: Wechselwirkung der Faktoren für die Entstehung einer potenziellen Gefahr und Ansatzpunkte möglicher Präventionsmaßnahmen
Wechselwirkung folgender Faktoren:
1) Genetik
2) Individuelle Sozialentwicklung/Prägung
3) Erlerntes Verhalten/Ausbildung
4) Gesundheit des Hundes
5) Verhalten des Opfers
Ansatzpunkte möglicher Präventionsmaßnahmen:
ad 1) Hundezucht/gezielte Selektion (Zucht nur mit primär auf Wesen und Gesundheit überprüften Hunden)
ad 2) Hundezüchter (Welpenprägungsphase, Aufzucht, Haltung)
Kommerzieller Hundehandel (Strengste Richtlinien zu Welpenabgabetermin und Haltung in Tierhandlungen, am besten staatliches Verbot von kommerziellem Hundehandel)
Hundehalter (Umfeld des Welpen, Erziehung)
ad 3) Hundehalter (Sachkunde, Umfeld, moderne hundegerechte Ausbildung/Hundeschule)
ad 4) Tierarzt
ad 5) Information, Aufsicht (bei Kleinkindern)
ad 1: Genetik
Die genetische Determinierung des Hundes trägt nur insoweit zum späteren Verhalten bei, als sich die genetischen Anlagen in der Auseinandersetzung mit der Umgebung entwickeln. Die Forderung nach der Zulassung nur von körperlich und psychisch gesunden Hunden zur Hundezucht wird von vielen Zuchtverbänden unterstützt. Aus diesem Grunde finden innerhalb der Vereine häufig sogenannte „Zuchtzulassungsprüfungen” statt. Zudem sollten auf Hundeausstellungen auch die jeweils „besten Hunde” prämiert werden. Da es in vielen Fällen dabei aber um pekuniäre Gesichtspunkte geht (für prämierte Zuchtrüden erhält man beispielsweise hohe „Decktaxen” und Welpen von Champions erzielen höhere Verlaufspreise), werden körperliche Gesundheit und gutes Wesen nicht selten vernachlässigt, denn häufig geht es nur um das Aussehen eines Hundes. Die gängige Praxis bei Hundeausstellungen und Zuchtzulassungsprüfungen zeigt noch heute, dass Hunde mit großer (Sozial-)Aggression gegenüber Artgenossen keineswegs vom Siegerpodest und der Zuchtverwendung ausgeschlossen werden.
Präventionsmaßnahmen
– Qualifizierte Wesensüberprüfungen von in der Zucht eingesetzten Hunden mit Zuchtausschluss pathologisch aggressiver Tiere.
– Reformation in Hundezucht und im Ausstellungswesen (Zuchtrichter).
– Stärkerer Einfluss von Hundezucht-Dachverbänden auf die Rahmenbedingungen der Hundezucht
– Kontrolle der Nachzucht und Berücksichtigung derselben in der Zuchtbeurteilung der Elterntiere.
ad 2: Individuelle Sozialentwicklung
Die soziale Prägung eines Hundewelpen erfolgt etwa in der 3.-12. Lebenswoche. Was in dieser Zeit versäumt oder geschadet wurde, lässt sich später nur mehr schwer kompensieren. Es gibt Hunde, die bei Kindern unsicher sind. Das ist eine klare Gefahrensituation! Diese Unsicherheit kann aus verschiedenen Gründen resultieren. Am häufigsten sind schlechte Erfahrungen des Welpen mit Kindern während seiner Prägungsphase. In dieser Zeit befindet sich der Welpe noch beim Züchter. Gute Züchter setzen daher in dieser Zeit den Welpen in kontrollierter und behutsamer Weise den verschiedensten Umweltsituationen, darunter auch Kindern, aus, um ihm Gelegenheit zu positiven Prägeerlebnissen zu geben. So wird der Hund die grundsätzliche Erfahrung machen, dass Umgang mit Kindern angenehm ist. Ein weiteres Problem entsteht, wenn der Welpe zu früh aus dem Sicherheit gebenden Rudelverband (Mutterhündin und Wurfgeschwister) herausgerissen wird. Dies ist dann der Fall, wenn er, wie im Hundehandel üblich, möglichst jung (Kindchenschema als Verkaufsförderung!) im Schaufenster von Tierhandlungen angeboten werden soll. Häufig stammen solche Welpen darüber hinaus auch aus Massenzuchten ohne behutsame und aufwändige Prägung und Sozialisierung der Welpen. Aus diesem Grund kann bei der Entscheidung eines Hundekäufers für einen Rassehund nur die Empfehlung ausgesprochen werden, Hundewelpen nirgendwo anders als beim seriösen Züchter zu erwerben. Wie man seriöse Züchter erkennt und von Tierhandlungslieferanten und Massenzüchtern abgrenzen kann, ist andernorts ausgeführt. Der Autor vertritt zudem die Meinung, dass für den Hundeverkauf in Tierhandlungen gesetzliche Auflagen erforderlich sind, die letztlich diese Art der kommerziellen Ausbeutung des Hundes verhindern sollten.
Präventionsmaßnahmen
– Kontrollierte Auseinandersetzung des Hundewelpen mit seiner Umgebung, insbes. Kindern (Assoziation Kind = positive Erfahrung).
– Verbot von Massenzuchten und Welpenimporten unklarer Herkunft.
– Ausreichend langes Belassen des Welpen bei Muttertier und Wurfgeschwistern.
– Strengste gesetzliche Auflagen bzw. Verbot für den Hundehandel.
– Welpenkauf nur beim seriösen Züchter (Gratisfolder mit Tipps zum Hundekauf bei WUFF erhältlich)
ad 3: Erlerntes Verhalten
Eine gute Hundeausbildung nach Methoden, die auf modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Verhaltenskunde gründen (Motivation statt Starkzwang), ist Voraussetzung für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund. Die noch aus den Zeiten der Weltkriege stammende, und vor allem in manchen alten Gebrauchshundekreisen weiterhin explizit vertretene These, dass ein Hund erst „gebrochen” werden müsse, damit er „pariere”, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Im Gegenteil, solche „gebrochenen” Hunde sind außerhalb des direkten Einflussbereiches ihres „Abrichters” überdurchschnittlich unsicher in ihrem Wesen und daher unberechenbarer, als Hunde mit einer motivationszentrierten Ausbildung. Unbestritten ist auch die Möglichkeit, einen Hund bewusst zu gesteigert aggressivem Verhalten auszubilden, was überwiegend in kriminellen Kreisen wahrgenommen wird. Man beachte dabei, dass in diesem Fall die vom Hund ausgehende Gefahr ihre Ursache nicht im Tier, sondern im Menschen hat. Der Nachweis einer methodisch gezielten Aggressionserziehung des Hundes, die eine potenzielle Gefährlichkeit erzeugt, ist daher vom Gesetzgeber unter Sanktionen zu stellen. Die überwiegende Anzahl von Beißunfällen sind hingegen „Missverständnisse” und teilweise auch klar vorhersehbare, aus Sicht des Hundes „normale” Reaktionen (Lit.16).
Präventionsmaßnahmen
– Erwerb von Sachkunde für den Umgang mit Hunden (Literatur, Hundeschulen).
– Forderung nach modernen hundegerechten Hundeschulen mit Verbot der Anwendung von Starkzwang (Stachelhalsbänder, Strom).
– Förderung des Besuches von Hundetrainern/Hundeschulen (bspw. durch Erlassen der Hundesteuer).
– Etablierung einer korrekten und stabilen Rangordnung (s. Absatz Rangordnungsstabilität)
Ad 4: Gesundheit des Hundes
Die Ursache einer Verhaltensstörung eines Hundes kann auch im organischen Bereich liegen. Genaue Zahlen über die Häufigkeit dieser Genese bei Beißunfällen liegen nicht vor, dennoch ist bekannt, dass sowohl endokrinologische wie auch Tumorerkrankungen und ganz allgemein das Vorhandensein von Schmerzen die Reizschwelle des Hundes herabsenken, und so ein aggressives Verhalten leichter auslösbar ist (Lit.20) Aus diesem Grund steht am Beginn jeder Abklärung eines plötzlich aufgetretenen Verhaltensproblems bei Hunden eine tierärztliche Untersuchung, um eine solche organische Ursache nachzuweisen oder auszuschließen. In diesen Zusammenhang gehören aber auch Schäden der psychischen Gesundheit des Hundes, wie sie durch schlechte Haltungsbedingungen oder Tierquälerei auftreten können. Angesprochen werden hier nicht nur körperliche Einwirkungen, sondern auch das Fehlen eines ausreichenden Sozialkontaktes, was für den Hund einen üblicherweise unterschätzten Schaden darstellt (Deprivationsschäden).
Präventionsmaßnahmen
– Tierarztbesuche regelmäßig im Rahmen der Impfungen, sowie zusätzlich bei Auftreten einer unerklärlichen Verhaltensänderung.
– Forderung von hundegerechten Haltungsbedingungen und ausreichendem Sozialkontakt.
Ad 5: Verhalten des Opfers
Wie eine Untersuchung der Risikofaktoren von Hundebeißunfällen im Kindes- und Jugendalter nachweist, sind zumeist Kinder um 7 Jahre betroffen, Buben etwas häufiger, und in 62,4% der Unfälle ging dem Beißgeschehen eine – absichtliche oder unabsichtliche – Provokation voraus (Lit.7). Es ist anzunehmen, dass diese Zahl noch höher sein dürfte, da im Zusammenhang mit der Erhebung von Beißunfällen bei Kindern große Ungenauigkeiten bestehen und nicht selten auch unkorrekte Angaben gemacht werden, um sich als Aufsichtsperson nicht selbst zu belasten und möglicherweise ein Mitverschulden eingestehen zu müssen. Häufige Unfallursachen in diesem Zusammenhang sind wildes Spielen (häufig Zerrspiele), Wegnehmen von Spielzeug, Störung beim Fressen oder Schlafen, Streicheln, Necken und Quälen des Hundes. Auch eine Situation, in welcher ein Hund sich während einer Mahlzeit der Familie unter dem Esstisch befindet, ist dann äußerst kritisch, wenn ein Kleinkind dazu krabbelt. In einer solchen Situation kann beim Hund Dominanz- und Territorialaggression provoziert werden. Tatsache ist auch, dass die Mehrzahl der Beißunfälle (64%) den eigenen Hund im eigenen Haushalt betrifft und in 79,5% der Hund dem Kind bekannt ist (Lit.7).
Präventionsmaßnahmen
– Oberste Priorität: Kleinkinder und Hunde nie zusammen ohne Aufsicht!
– Vermittlung von Respekt und Achtung vor Lebewesen.
– Information über Regeln bei der Begegnung mit Hunden in und außerhalb der Familie:
Fremde Hunde nicht ungefragt streicheln.
Fressende oder schlafende Hunde nicht stören.
Hunde nicht brutal behandeln (An Schwanz oder Ohren ziehen etc.).
Auf hundliche Signale achten.
– Beratung und Aufklärung über hundliches Verhalten, insbesondere hundliches Ausdrucksverhalten (Warnungssignale wie Lefzen hochziehen, Knurren, Haarsträuben, Steifwerden des Körpers, Rutenhaltung etc.).
Kleinkinder und Hunde nicht unbeaufsichtigt!
In der Empfehlung, Kleinkinder und Hunde nicht unbeaufsichtigt zusammen zu lassen, stimmen alle mit Unfallprävention befassten Stellen überein (Lit.16,20,21). Und zwar deswegen – um dies provokativ und damit eindringlicher zu sagen – nicht, weil der Hund nicht kinderfreundlich ist, sondern weil Kinder selten hundefreundlich sind. Beispielsweise ziehen Kleinkinder Hunde gern am Ohr oder stecken Spielzeug hinein, fassen dem Hund ins Maul, oder mit den Fingern in die Augen usw.. Die meisten Hunde betrachten aufdringliches Verhalten von Babys und Kleinkindern zunächst als lästiges, aber erduldsames Welpenverhalten (s.o.). Wenn aber in dieser Situation für den Hund in der betroffenen Familie auch noch eine möglicherweise bestehende Rangordnungslabilität hinzu kommt oder der Schmerz zu groß wird, ist ein Schnapper oder Biss schnell geschehen. Da wir Menschen aber nicht durch ein dickes Fell geschützt sind, hat ein derartiger Schnapper oder Biss naturgemäß – besonders bei einem Kind – andere Auswirkungen als bei einem vierbeinigen Artgenossen. Beißunfälle in diesem Kontext qualifizieren einen Hund nicht per se als gefährlich. Die Gefährlichkeit dieser Situation liegt in der fehlenden Aufsicht oder dem fehlenden rechtzeitigen Einschreiten einer Aufsichtsperson. Daher kann ein Beißunfall ohne genaue Analyse der situativen Bedingungen für sich allein keine ausreichende Begründung darstellen, einem Hund Gefährlichkeit zu attestieren. Immer ist dies im Zusammenhang mit der gegebenen Situation zu bewerten, gegebenenfalls durch einen Wesenstest bei kompetenter Stelle zu überprüfen.
Beratung und Aufklärung
Die American Academy of Pediatrics hält die Beratung in der Kinderarztpraxis für ein geeignetes Mittel der Unfallprävention (25,26). Im Prinzip kann eine solche Beratung natürlich auch im Kindergarten und in der Schule erfolgen. Dabei kann schon eine nur 30-minütige Information über hundliches Ausdrucksverhalten und Verhaltensregeln bei den Kindern zu einer vorsichtigeren Annäherung an die Hunde und trotzdem einem unverkrampften Umgang mit ihnen führen, wie eine englische Studie bewiesen hat (Lit.27). In dieser Beratung wurde den Kindern erklärt, wie man einschätzen kann, ob ein Hund freundlich, ängstlich oder aggressiv ist, und wie sie Hunden begegnen sollen. Es wurde ihnen erklärt, dass man vor dem Streicheln eines Hundes den Halter um Erlaubnis fragt. Sie erfuhren praktische Hinweise, wie man sich dem Hund nähert (Hand hinhalten, eher das Kinn kraulen und nicht den Kopf), dass man einen schlafenden Hund nicht einfach aufweckt oder einen fressenden Hund nicht stört. Auch zahlreiche andere Publikationen nennen Beratung von Eltern, Kindern und Hundehaltern (Lit.20,28,29) als zentralen Punkt der Unfallprävention.
Schlussfolgerung
Kindern muss – angepasst an ihr Alter – die Möglichkeit gegeben werden, sich mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen, sie zu erleben. Kinder sollen, wenn die entsprechenden äußeren Gegebenheiten bestehen, durchaus mit Hunden aufwachsen können, ja, dies wird von Psychologen sogar empfohlen. Überlegungen und Maßnahmen zur Gefahrenprävention sollen nicht den ungezwungenen Umgang von Kindern mit Hunden verhindern, im Gegenteil! Kinder von der Umwelt abzuschotten oder diese vor Kindern, kann nicht das Ziel einer Unfallprävention sein. „Aufgeschürfte Knie, blaue Flecken und zerrissene Hosen lassen sich in der Auseinandersetzung mit der Umwelt nie ganz vermeiden” (Lit.30). Es sollte aber unser Ziel sein, und die angegebenen Präventionsmaßnahmen ermöglichen dies, ernsthafte Hundebisse, die ärztlicher Behandlung bedürfen, durch die Beachtung der vorgestellten Maßnahmen zu verhindern.
WUFF – INFORMATION
Maulkorb- und Leinenzwang als Prävention?
Maßnahmen wie Leinen- und Maulkorbzwang, sowie eine hunderassespezifische Gesetzgebung mit Zucht- und/oder Haltungsrestriktionen bestimmter Hunderassen, wie sie in mehreren deutschen Bundesländern aufgrund eines starken politischen Drucks eingeführt wurden, haben sich als unwirksam erwiesen (Lit.22), was aufgrund einer Analyse der Risikofaktoren der Unfallumstände auch nicht verwundert (Lit.7). Die Ineffektivität dieser politisch motivierten Hundeverordnungen wurde von vielen Kynologen und Wissenschaftlern vorhergesagt, da sie sich auf keine seriöse Unfallanalyse stützen können. Im Gegenteil – ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang hat, wie etwa in Salzburg, neben anderen Faktoren nicht zu einer Ab-, sondern zu einer Zunahme der Beißunfälle geführt (Lit.23). Der Grund dafür ist ebenfalls wissenschaftlich erforscht. Die Aggressionsbereitschaft von Hunden an der Leine ist höher als bei frei laufenden Hunden, und ein ständiger Maulkorbzwang schränkt wesentliche physische (Thermoregulation) und psychische (bedeutet für den Hund als Nasentier eine extreme Reizverarmung sowie Einschränkung der innerartlichen Kommunikation) Funktionskreise ein (Lit.24). Das wiederum führt zu einer Steigerung der Aggressivität. Maulkorb- und Leinenzwang sind daher nur als beschränkte Maßnahmen für tatsächlich „gefährliche Hunde”, jedoch nicht als generelle Maßnahme anzusehen.
STATISTIK
Hundebeißverletzungen in Österreich
Die verschiedenen recherchierbaren Statistiken zu Unfällen von Kindern mit Hunden sind äußerst uneinheitlich, teils weil sie auf unterschiedlichen Quellen beruhen (Behörden, allgemeine Ambulanzen, pädiatrische Ambulanzen, Tierärzte), teils weil sie nicht vergleichbare Paramter verwenden und der Begriff Unfall nicht exakt definiert ist (z.B. ein leichter Kratzer, der die besorgten Eltern sofort ins Spital führt, oder eine Verletzung, die tatsächlich einer ärztlichen Versorgung bedarf). Weiters werden in Medien häufig Berichte lanciert, wie beispielsweise Presseinformationen verschiedener Vereine, die keine Quelle ihrer Statistik angeben. So nennt etwa der Verein „Große schützen Kleine” in einer Presseinformation die Zahl von 13.200 Kindern, die sich jährlich beim Umgang mit Tieren verletzen, davon seien mehr als die Hälfte Bissverletzungen und davon 40% durch Hunde verursacht (Lit.8). Daraus lassen sich etwa 3000 jährliche Hundebeißunfälle von Kindern errechnen. Das europäische Unfallerhebungssystem EHLASS (European Home and Leisure Accident Surveillance System) nennt hingegen die gleiche Zahl von 3000 für sämtliche ärztlich versorgten Hundebissverletzungen in Österreich, also einschließlich der Verletzungen aller Erwachsenen (Lit.9,10). Und eine der Austria Presseagentur übermittelte Statistik des österreichischen Innenministeriums gab im September 2000 eine Hochrechnung bekannt, nach welcher es in drei Jahren in Österreich generell fast 17.000 „Hundebiss-Amtshandlungen” gegeben habe, also rund 5.600 pro Jahr, sowohl Erwachsene wie auch Kinder. Dieses Beispiel zeigt die Problematik der verfügbaren Zahlen in Österreich und zugleich die Notwendigkeit, diese Fragestellung in akkordierter Weise im Gesundheitssystem zu behandeln. Tatsächlich dürfte das renommierte österreichische Institut „Sicher Leben” die verlässlichsten Statistiken haben. Dieses Institut führt für Österreich das o.a. Unfallerhebungssystem EHLASS, welches in 6 Krankenhäusern, darunter 2 Kinderkrankenhäuser, jährlich rund 10.000 Unfallhergänge erhebt. Durch Gewichtung anhand der Spitalsdiagnosen- bzw. Bevölkerungsstatistik sind bei diesem System realistische Hochrechnungen auch für kleine Segmente des Geschehens wie Hundebisse bei Kindern möglich. Demnach rechnet Dr. Rupert Kisser, Leiter des Instituts „Sicher Leben”, mit jährlich etwa 500-1000 in Spitälern behandelten Hundebeißverletzungen bei Kindern unter 14 Jahre (Lit.9-11). Wenn man nun ergänzend berücksichtigt, dass sich beispielsweise jährlich 52.000 Kinder unter 6 Jahre in Österreich durch mangelhafte Wohnungseinrichtungen derart stark verletzen, dass eine ärztliche Behandlung notwendig wird (Lit.10), wird im Übrigen ein eklatantes Missverhältnis der medialen Aufmerksamkeit in Bezug auf Unfallursachen offenbar.Hundebeißverletzungen in Deutschland
Für Deutschland lassen sich zur Beantwortung der Frage nach der Auffälligkeit von Hunden die Zahlen des deutschen Städtetages heranziehen, die auf einer Sammlung der gemeldeten Zwischenfälle aller deutschen Städte beruhen (Lit.6). Nach dieser Analyse wurden im Berichtszeitraum 1991 bis 1995 von den 245 Städten insgesamt 21.126 „Zwischenfälle” gemeldet (76% leichte, 20% mittlere und 4% schwere Körperverletzungen). Daraus ergibt sich für alle deutschen Städte ein Wert von insgesamt 4.225 „Zwischenfällen” pro Jahr. Nicht inkludiert ist in dieser Statistik der nicht-städtische Bereich, und zudem ist zu unterstellen, dass viele Vorfälle mangels Meldung nicht inkludiert sind, was in der Publikation auch angemerkt wird. Erwähnt werden soll in diesem Zusammenhang auch die Bewertung der Zahlen durch den Deutschen Städtetag selbst, der zu folgendem Schluss kommt: „Nach wie vor gilt die Feststellung, dass der immer wieder – namentlich durch Berichte in den Medien – zu verzeichnende Eindruck, Hunde in Deutschland seien zu einem hohen Anteil gefährlich, aufgrund der tatsächlichen Zahlen der Vorfälle nicht zutrifft” (Lit.6).
WUFF – INFORMATION
Beißverletzungen bei Hunderaufereien
Ein Beißunfall im Rahmen eines Versuches ernsthaft raufende Hunde zu trennen, ist keine Aggression des Hundes gegenüber dem eingreifenden Menschen, sondern eine vorhersehbare, seitens des Hundes unbeabsichtigte Folge des „Hundekampfes” (Lit.31). Eine Beißerei, in die der eigene Hund verwickelt ist, betrifft den anwesenden Besitzer in hohem Maße emotional. Die natürliche, dennoch falsche Reaktion ist es, zu versuchen, mit der Hand zwischen die Hunde zu greifen, um sie zu trennen. Dabei kommt es praktisch „gesetzmäßig” stets zu einer Verletzung des eingreifenden Menschen, oft gar nicht eruierbar, ob durch den eigenen oder den fremden Hund. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, kämpfende Hunde ohne eigene Verletzungsgefahr zu trennen (Lit.32), eine Erörterung dieses Themas übersteigt allerdings den Rahmen dieser Abhandlung. Festzuhalten ist jedenfalls, dass ein unter einer derartigen Bedingung erfolgter Hundebiss per se das Tier noch nicht als gefährlichen Hund qualifiziert.
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Zum Weiterlesen: Über die Gefährlichkeit eines Hundes