Der Österreichische Hundehalterverband (ÖHV) vertritt die Hundehalter und spricht sich gegen generelle Verbote aus. Zivile Schutzarbeit (wie beispielsweise von der Polizei oder dem Bundesheer ausgeübt) ist in Österreich für Private ohnedies seit vielen Jahren verboten.
Das Wort „Schutzdienst“ in Verbindung mit privatem Hundesport ist mittlerweile antiquiert bzw. irreführend und hat mit der heutigen Form dieser Hundesportart nichts mehr gemein. Der Gebrauchshundesport wäre besser mit „Vielseitigkeitssport“ oder „Gewandtheitstraining“ zu beschreiben. Der verwendete Jutearm ist für den Hund ein Spielobjekt. Dass der korrekt ausgebildete Sportgebrauchshund nicht den Menschen beißt, sondern in sein Spielobjekt – den Jutearm – beweisen viele aktuell im Web kursierende Videos, in denen der sogenannte Doppelreizversuch gezeigt wird. Der Figurant wirft den Jutearm von sich weg und der Hund hat die Wahl, zum Figuranten oder zum Jutearm zu laufen. Sie vermuten es bereits – der Hund läuft immer zu seinem Spielobjekt, dem Jutearm. Dieser Hundesport hat mit Schutz oder beschützen seines Halters absolut nichts zu tun. Es ist aber auch nicht verwunderlich, dass die Mehrheit der Menschen das nicht weiß, nachdem man fast hundert Jahre lang von Schutzarbeit gesprochen hat.
Gebrauchshundesport, durchgeführt im Rahmen von Ausbildungsvereinen, hat also durchaus seine Berechtigung, wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen, die aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussion nun auch von Seiten des ÖKV neu definiert werden sollen. Schlussendlich ist dieser Sport auch Teil der Ausbildung, die als Auswahlkriterium für die Zuchtselektion bei Gebrauchshunderassen benötigt wird.
Unbestritten gibt es sowohl Hundehalter als auch Hunde, die für diese Sportart ungeeignet sind. Daher soll der Zugang nicht jedem so leicht gemacht werden wie bisher, aber verantwortungsvoll durchgeführt spricht aus der Sicht des Hundehalterverbandes nichts gegen diese Hundesportart. Ganz im Gegenteil – korrekt ausgebildete Sportgebrauchshunde beißen weniger oft zu als nicht ausgebildete Hunde. Sie haben in einer erhöhten Trieblage und unter einer starken Ablenkung gelernt, trotzdem zu gehorchen.
Sinnvolle Maßnahmen, um den Gebrauchshundesport noch sicherer zu machen, könnten unter anderem sein:
- Ein verpflichtendes Aufklärungsgespräch durch eine verantwortliche Person im Hundeverein vor Beginn einer Sport-Schutzdienst-Ausbildung.
- Als Voraussetzung für eine Sport-Gebrauchshunde-Ausbildung die erfolgreiche Ablegung einer Unterordnungsprüfung.
- Vor Beginn der Ausbildung einen Eignungstest des Hundehalter-Hund-Gespannes, z.B. durchgeführt vom Ausbildungsleiter des jeweiligen Vereins. Damit wird Verantwortungsbewusstsein geschaffen und es besteht vom ausbildenden Verein eine Verantwortung für eine gewissenhafte Ausbildung des Hundes.
- Keine „Hinterhof-Schutzarbeit“, sondern nur kontrollierte Sport-Gebrauchshunde-Ausbildung in Hundesport-Vereinen.
Mit diesen Maßnahmen könnte man eine sichere Sportgebrauchshunde-Ausbildung realisieren und obendrein sehr gut erzogene Hunde, die sicher in der Hand des Hundehalters / der Hundehalterin liegen.