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Positionen

Einige Richtlinien der Hundehaltung werden durch das österr. Bundestierschutzgesetz geregelt. Weiters gibt es neun (!) Ländergesetze und darüber hinaus erlässt auch jede Gemeinde Verordnungen, welche die Hundehaltung betreffen. Was in einer Gemeinde erlaubt ist, kann nach Überschreiten der Gemeindegrenze bereits verboten sein. Dies bewirkt unter österreichischen Hundehaltern eine Rechtsunsicherheit, die nicht länger tolerierbar ist. Der ÖHV tritt ein für:

  • Österreichweite Vereinheitlichung der Verordnungen betreffend die Hundehaltung auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen (Ethologie, Veterinärmedizin, Kynologie)

Durch eine vom Parlament einzuberufende Arbeitsgruppe von Experten sollen Richtlinien ausgearbeitet und in weiterer Folge dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.

Derzeit darf in Österreich jeder Hundezucht betreiben, selbst ohne jegliche Kenntnisse von Populationsgenetik oder sonstiges Fachwissen. Das bewusste Inkaufnehmen kranken Hundenachwuchses ist aber nicht entschuldbar und nicht mehr länger tolerierbar. Der ÖHV tritt daher ein für:

  1. Gesetzliche Mindeststandards für Hundezüchter (Heimtierzuchtgesetz)
  2. Überprüfung von Kenntnissen („Züchterprüfung“)
  3. Verpflichtung zur Weiterbildung (Nachweise)
  4. Systematische Überprüfung der Nachkommenschaft von Verpaarungen hinsichtlich Vitalität und Wesensmerkmalen

Durch Experten aus den in Österreich bestehenden Hundeorganisationen sowie aus den Bereichen Veterinärmedizin (Inst. für Tierzucht und Genetik, Vet.med. Uni Wien) und Tierschutz sollen Zuchtrichtlinien ausgearbeitet und Mindeststandards festgelegt werden. Eine erfolgreich abzulegende Prüfung soll Voraussetzung für die Erlaubnis zur Hundezucht sein. Die Einhaltung dieser Mindeststandards soll regelmäßig durch unangemeldete Besuche von Experten überprüft und im Falle relevanter Unterschreitungen mit Zuchtverbot geahndet werden. Bei gehäuftem Auftreten von Erbkrankheiten bei bestimmten Züchtern, sind diese ebenfalls mit einem sofortigen Zuchtverbot zu belegen, und zwar solange, bis die Ursachen geklärt und behoben sind.

Laut dem österreichischen Tierschutzgesetz sind die Züchtung, der Import, der Erwerb sowie die Weitergabe von „Qualzüchtungen“ verboten. Dennoch werden solche Hunde in Österreich weiter gezüchtet, sowie von Tierhandlungen aus Osteuropa importiert und gewinnbringend verkauft. Letzteres scheint sogar die Mehrzahl der Hunde ausmachen.

Der Österr. Hundehalterverband engagiert sich bereits seit seinem Bestehen beim Thema Qualzucht. Mittlerweile wurde durch unsere seit zwei Jahren durchgehende Berichterstattung gemeinsam mit dem Hundemagazin WUFF einiges erreicht und das Thema Qualzucht wurde endlich zum öffentlich diskutierten Thema. Nicht zuletzt mit Unterstützung der Wr. Tierschutz-Ombudsstelle und des selbst betroffenen Hundehalters Walter Hohl, der durch einige Anzeigen bei Hundeasusstellungen viel Aufsehen bei Züchtern und beim Dachverband (Österr. Kynologenverband) erregt hat.

Unsere fachlich exzelent recherchierten Artikel zum Thema Qualzucht finden Sie hier.

Der ÖHV tritt ein für Maßnahmen, um verantwortungslose Hundehalter zur Rechenschaft zu ziehen und nicht ganze Rassen zu diskriminieren. Die bestehende Gesetzeslage bietet bereits seit 2010 (Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung der Hunde mittels Chip) die Möglichkeit dazu.

Das Thema Hundebeißunfälle dominiert die Diskussion über Hundehaltung. Tatsächlich passieren in Österreich jährlich rund 4.000 Unfälle mit Hunden. Der ÖHV tritt ein für:

  1. Analyse von Hundebeißunfällen, nicht anders als es auch bei den 34.869 Verkehrs-Unfällen im Jahr 2022 in Österreich getan wird (Quelle: Statistik Austria).
  2. Auf Basis der Erkenntnisse dieser Unfallanalysen wirkungsvolle Vorbeugemaßnahmen entwickeln.

Hunde sind Lauftiere und benötigen regelmäßig ausreichend Gelegenheit zum Auslauf. Dies wird auch durch das Bundestierschutzgesetz so verlangt. Häufig jedoch sind Hundezonen v.a. in den Städten nicht mehr als größere „Hunde-Klos“. Der ÖHV tritt ein für:

  1. Größere Anzahl an Hundezonen (entsprechend der Größe der Hundepopulation in der Region)
  2. Größere Flächen der einzelnen Hundezonen
  3. Adäquate Gestaltung und Strukturierung durch Fachleute

Die Finanzierung dieser Forderung ist aus den Mitteln der Hundeabgabe („Hundesteuer“) möglich, die derzeit keine Zweckbindung aufweist. Der ÖHV fordert daher auch eine Zweckbindung der Hundeabgabe und weist darauf hin, dass attraktive Hundezonen allen Bürgern zu Gute kommen. Wie Beispiele in anderen Ländern zeigen, werden diese häufig als Kommunikationsorte auch für Bürger ohne Hunde angenommen.