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Das n.ö. Hundegesetz ist nicht vollziehbar!

WUFF: Herr Minister Dr. Strasser, in Ihrem „Heimatland" Niederösterreich beschlossen Ende November des Vorjahres ÖVP und SPÖ ein neues Hundegesetz, das „Polizeistrafgesetz Nr. 4000". Von ihren Mitarbeitern aus der Exekutive wird dieses Gesetz durchwegs abgelehnt. Warum?
BM Dr. Strasser: Dieses Gesetz ist nicht vollziehbar. Das heißt: Die Kontrolle ist praktisch nicht durchführbar. Ich erinnere an die 30-Zentimeter-Grenze. Mit Maßband auf Streife zu gehen und mit Hundesbesitzern um Millimeter zu streiten ist sicherlich nicht Kernaufgabe der Exekutive.

WUFF: Dass nun Gendarmen bzw. Polizisten mit dem Zollstock gehen müssten, um die Höhe eines Hundes zu messen, kann ja nicht das einzig Ausschlaggebende sein. Die Exekutive kann ja auch bei Autos, bei Geschwindigkeitsübertretungen mit Augenmaß schätzen.
BM Dr. Strasser: Die Hebung der Verkehrssicherheit und die Kontrolle von Rasern und Alkolenkern gehört jedenfalls zur Kernaufgabe der Exekutive.

WUFF: Ist es nicht so, das dieses NÖ-Gesetz generell nicht administrierbar ist? Wir denken jetzt nur daran: Wann ist eine Menschenansammlung als solche erkennbar, bei der ein Hund einen Maulkorb braucht?
BM Dr. Strasser: Der Wille zu einem besseren bzw. sichererem Miteinander von Mensch und Hund mag bei diesem Gesetz zwar dagewesen sein. Des Endprodukt ist allerdings praxisfern. Wir brauchen eine Regelung, die auch vollziehbar ist.

WUFF: Menschenansammlungen sind teilweise definiert: 3 Personen, 12 Personen und mehr … Das würde ja bedeuten, dass ein größerer Hund bei einem Spaziergang in der Stadt alle paar Minuten – oft unvorhergesehen – einen Maulkorb braucht. Ist das in Ihren Augen durchführ- und exekutierbar?
BM Dr. Strasser: Ich kann nur wiederholen. Das Gesetz ist in dieser Form für Gendarmerie und Polizei nicht vollziehbar. Ich will zwar dem Beschluss des Ministerrates, der ja die Zustimmung zu diesem Gesetz geben muss, nicht vorgreifen, im Sinne der Exekutive und auch der Hundebesitzer ist diese Regelung meines Erachtens nicht.

WUFF: Fast jedes Bundesland „versteckt" sich derzeit hinter Novellen zum Polizeistrafgesetz bzw. zum Polizei-Sicherheitsgesetz. Sind Hunde in jedem Bundesland unterschiedlich?
BM Dr. Strasser: Für uns ist entscheidend, dass die Vorschläge praktikabel sind.

WUFF: Wie ist Ihre persönliche Einstellung zu Hunden?
BM Dr. Strasser: Ich persönlich habe keinen Hund, glaube aber, dass Hunde in vielen Bereichen unverzichtbare Wegbegleiter der Menschen sind.

WUFF: Wir danken für das Gespräch….




>>> WUFF – HINTERGRUND


Keine Beamte mit Maßband auf Streife

St. Pölten (APA) – Die am 22. November 2001 mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ im NÖ Landtag beschlossene Novelle zum NÖ Polizeistrafgesetz („Hundehaltegesetz") stößt im Innenministerium auf Ablehnung. Es sei nicht vorstellbar, Polizei- und Gendarmeriebeamte „mit Maßband auf Streife zu schicken und mit Hundebesitzern um Millimeter streiten zu lassen", sagte Gerhard Karner, der Sprecher von Innenminister Ernst Strasser (V), zur APA. Kernpunkt der Kritik ist die Passage im neuen NÖ Polizeigesetz, wonach Hunde „unter besonderen Umständen, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Parkanlagen sowie bei größeren Menschenansammlungen" … (neben der Leine, Anm.) „zusätzlich mit Beißkorb geführt werden" müssen, „wenn ihre Schulterhöhe 30 cm überschreitet". Bei der Vollziehung ist die Mitwirkung von Polizei und Gendarmerie vorgesehen.