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Bayern macht Rottweiler zu „Kampfhunden“

MÜNCHEN (ddp) – Rottweiler und fünf weitere Hunderassen werden im Freistaat Bayern künftig als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft. Mit dieser Änderung der bayerischen Kampfhundeverordnung brauchen die Halter dieser Tiere ab dem 1. November 2002 grundsätzlich eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde, wie Innenminister Günther Beckstein am 2. Oktober in München mitteilte. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Sachverständigengutachten die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird (Anm.: siehe auch Kasten unten).

Neben Rottweilern werden auch die Rassen American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario und Perro de Presa Mallorquin in die Verordnung aufgenommen. Die Aufnahme dieser Hunde in die Kampfhundeverordnung sei nötig geworden, da über die Gefährlichkeit dieser Tiere neue Erkenntnisse vorlägen, begründete Beckstein den Schritt. So sei davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel- und Beißkraft „eine besondere Gefahr für Mensch und Tier" darstellen können. Die anderen fünf Rassen stammen nach Angaben Becksteins alle von den so genannten Molossern ab, einer Hundeart, die bereits in der Antike bei Kampfspielen in den Arenen eingesetzt wurde.

Aus der Liste der Kampfhunde herausgefallen ist der Rhodesian Ridgeback. In einer Reihe von Überprüfungen wurde festgestellt, dass diese Rasse „nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotenzial" aufweist, wie das Ministerium weiter mitteilte. Von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit könne nicht mehr ausgegangen werden. Halter brauchen für diese Hundeart also keine behördliche Erlaubnis mehr.


>>> WUFF – HINTERGRUND


6 neue „Listenrassen" in Bayern:
Tierärzte als Gutachter sogenannter Kampfhunde

Erklärung der Bayerischen Landestierärztekammer vom 4.10.2002 zur Änderung der bayerischen Hundeverordnung:

Nach der Änderung der bayerischen „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit", die seit 1. November 2002 in Kraft ist, sind sechs weitere Hunderassen der Kategorie II zugeordnet, gestrichen wurde der Rhodesian Ridgeback. Besitzer von Hunden der Kategorie II benötigen eine Erlaubnis ihrer Gemeinde, um ihre Tiere weiter zu halten. Eine solche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn ein Sachverständiger in einem Gutachten bescheinigt, dass der Hund weder gesteigert aggressiv noch gefährlich ist. Dieses Gutachten wird von der Gemeinde – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt – geprüft. Zu den Rassen, die neu auf der Liste stehen, gehören Rottweiler, American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario) und Perro de Presa Mallorquin.

Besitzer dieser Tiere können sich auch an ihren Tierarzt wenden, um ein solches Gutachten anfertigen zu lassen. Der Vizepräsident der Bayerischen Landestierärztekammer Dr. Theo Mantel empfiehlt, den Tierarzt in jedem Fall zu Rate zu ziehen: „Die Tierärzteschaft hat sich intensiv mit dem Problem der sogenannten Kampfhunde befasst. Speziell fortgebildete Tierärzte können außerdem bei Problemfällen helfen. Tatsächlich können es auch organische Probleme sein, wie z.B. chronische Schmerzen oder Hormonstörungen, die einen Hund aggressiv machen. Diese Schäden kann aber nur ein Tierarzt erkennen und behandeln."