Zu lasche Kontrollen bei Welpenhändlern?
Zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (OÖ), darunter ein Amtstierarzt, stehen aufgrund zu lascher Kontrollen eines Welpenhändlerpaares vor Gericht. Die Welpenhändler hatten in Deutschland Tierhalteverbot und wurden mittlerweile auch in Österreich wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges und Tierquälerei verurteilt.
Im Zusammenhang mit dem Fall eines verurteilten Welpenhändlerpaares in Oberösterreich müssen sich derzeit zwei Mitarbeiter der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, darunter ein Amtstierarzt, vor Gericht verantworten. Sie sollen zu lasch kontrolliert haben. Nun soll ein Gutachten klären, ob die Zustände am Hof des Paares richtig eingeschätzt und ausreichend kontrolliert worden sind. Der Prozess macht somit mindestens drei Monate Pause.
Wo blieben 102 unverkaufte Hunde?
2015 war die Hundezüchterin zu 24 Monaten unbedingt, ihr Mann zu 24 Monaten teilbedingt verurteilt worden, weil sie 740 Hunde unter widrigen Bedingungen gehalten haben sollen. 588 Hunde hatten sie über Internetplattformen verkauft, wovon in 270 Fällen die Hunde entweder krank waren und/oder die Rasse nicht gestimmt habe. 27 Welpen seien nach dem Verkauf sogar gestorben. Bei einer Überprüfung des Hofes waren zudem nur mehr 50 Hunde vor Ort, sodass unklar ist, wo die restlichen 102 Hunde geblieben sind. Tierschützer befürchten, dass unverkaufte Hunde, die nicht mehr als Welpen gelten konnten, „entsorgt” worden sein könnten. Das allerdings konnte nicht nachgewiesen werden. Insgesamt seien jedenfalls zumindest 262 Käufer um mehr als 170.000 Euro geschädigt worden.
Während noch die Berufung gegen das (mittlerweile rechtskräftige) Urteil lief, machten die beiden weiter und erhielten nur ein Jahr später wegen der gleichartigen Delikte erneut Haftstrafen, die Frau 18 Monate unbedingt, der Mann 12 Monate teilbedingt. Mitarbeiter der Tierschutzorganisation Vier Pfoten hatten einen Scheinkauf getätigt und dabei die Zustände am Hof mit einer versteckten Kamera dokumentieren können. Sie entdeckten kranke, mit Kot verschmierte Hunde mit Bissverletzungen, Qualzuchten und Hunde, die in einem Katzenkäfig eines Autos eingesperrt waren. „Es ist erschütternd, wie einfach es ist, trotz einer Verurteilung und eines laufenden Verfahrens weiterhin kriminellen Machenschaften nachzugehen”, so Irina Fronescu von Vier Pfoten.
Amtstierarzt und weiterer Beamter vor Gericht
Im Zentrum der aktuellen Anklage gegen die zwei Beamten der Bezirkshauptmannschaft stehen aber nicht in erster Linie die Hunde, sondern v.a. die Pferde des Paares. Es geht um die Fragen, ob sie genug Futter, Wasser, Einstreu etc. hatten. Nach einer Anzeige hatten sich die Beamten der Bezirkshauptmannschaft im November 2010 an Ort und Stelle ein Bild gemacht und waren grob zusammengefasst zu dem Schluss gekommen, dass es zwar Kritikpunkte gab, aber keine schlimmen Missstände. Mehrere Zeugen, die das Paar entlasten sollten, darunter der damalige Tierschutzombudsmann sowie ein Tierarzt, der von dem Paar einige Male gerufen worden war, sagten vor Gericht aus, es sei alles „an der unteren Grenze” gewesen, aber insgesamt nicht so schlimm.
Dem gegenüber steht aber die Tatsache, dass in Deutschland – wohl nicht ohne Grund – ein Tierhalteverbot gegen das Paar verhängt worden war und es daraufhin nach Österreich übersiedelte. In dem Bescheid, der der oberösterreichischen Behörde offenbar bekannt war, werden desaströse Zustände am früheren Wohnsitz des Paares geschildert: Hundekot am Boden und sogar im Bett, von Ausscheidungen durchtränkter Boden, einige Räume ohne Licht, kein Futter, kein Wasser etc. Das Gericht stellte die Frage in den Raum, ob man in Kenntnis dessen nicht öfter hätte kontrollieren müssen. Selbst die verurteilte
Welpenhändlerin, die als Zeugin gehört wurde, meinte: „In Deutschland ist mehr kontrolliert worden.” Die angeklagten Beamten bekannten sich zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs nicht schuldig und wiesen zudem darauf hin, dass sie eine ganze Reihe von Bereichen zu betreuen hätten, wovon der Tierschutz nur ein kleiner Ausschnitt sei. Nun soll ein Gutachten klären, wie gut oder schlecht die Tiere am Hof im Mühlviertel versorgt wurden und wie schnell etwaige Missstände behoben hätten werden müssen, um Tierleid zu verhindern. Der Sachverständige wird dafür voraussichtlich drei Monate brauchen. Richterin Bettina Ganglberger-Roitinger vertagte die Verhandlung daher auf unbestimmte Zeit.
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