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Dokumentation einer Massentötung

Der Todestag
Am 5. Juli 2000 ist es passiert: Das Tierheim Mönchengladbach in Nordrhein Westfalen ließ seine Staffords und Pit Bulls töten, obwohl es keine als unvermittelbar eingestuften Hunde waren! Z.B. sollte „Acki“, einer der getöteten Hunde, in der Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“ des WDR zwecks Vermittlung vorgestellt werden. Andere hatten sogar eine Hundeschule besucht und gingen mit den Tierpflegern in der Stadt spazieren. Die Hunde waren laut Zeugenaussagen weder aggressiv gegenüber Menschen, noch war das Tierheim mit 50 Hunden zu diesem Zeitpunkt als überfüllt anzusehen.

Wer hat Schuld?
Nach einem solchen Vorfall stellt sich immer die Schuldfrage. Ist das Tierheim schuld, das den Auftrag zur Tötung gegeben hat, oder die Nordrhein-Westfälische Regierung, die es mit ihrer neuen Landeshundeverordnung fast unmöglich macht, in Tierheimen befindliche Hunde bestimmter Rassen zu vermitteln? Ganz bestimmt trifft jedoch bestimmte Medien eine Schuld, die diese Hundehysterie verursacht haben und sie weiter schüren. Die Tierärztin, die diese Tötungsaktion durchgeführt hat, trifft jedenfalls eine Hauptschuld, denn sie hat gegen die ethischen Grundlagen der Tierärzte (Codex veterinarius) und auch gegen das deutsche Tierschutzgesetz gehandelt, wo es heißt: „Die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund ist verboten“.

Horrorszenen
Den Fotografen, die zwecks Spurensicherung dieser Tiertragödie in die Tierkörperbeseitigungsanstalt Mönchengladbach-Hard fuhren, um zu verhindern, daß die Tiere und damit die Beweise beseitigt würden, bot sich ein Bild des Grauens: Ein bis über den Rand gefüllter Container mit Hundeleichen. Nachweisen konnte man bisher die Tötung von 12 Hunden. Wieviele darunter lagen, ist nicht erwiesen.

Der Vollzug
Schlimm genug, dass unschuldige Hunde einfach zum Tode verurteilt und gleichzeitig hingerichtet wurden, ist auch die ganze Vorgangsweise ungeheuerlich: Hund „Rocky“, mit dem ehrenamtliche Helfer des Tierheimes noch Tage zuvor schmusten und sich beschäftigten, lag ganz oben am Container. Seine Augen waren herausgequollen und aus seiner Nase floß Blut. Nach Auskunft von Tierärzten kann dies Anzeichen dafür sein, dass Rocky möglicherweise stranguliert wurde. Da es üblich ist, einen (verständlicherweise) in Todesangst tobenden oder verängstigten Hund im Zwinger mit einer Fangschlinge einzufangen, könnte dies die Ursache dafür sein. Beweise wird die Obduktion bringen.
Die Hundeleichen hätten sofort nach der Tötung nach Venlo in Holland gebracht werden sollen, was ein engagierter Rechtsanwalt jedoch zwecks Beweissicherung verhindern konnte.

Widerstand gefordert!
Der Verein „Bürgerinitiative gegen Pelztiermord e.V.“ hat den Rechtsanwalt Martin Brandstädter aus Mülheim beauftragt, die Sache zu verfolgen. Den Schriftverkehr zwischen Rechtsanwalt, Staatsanwaltschaft und der Stadt Mönchengladbach finden Sie im Internet (Adresse siehe unten stehender Kasten).



>>> WUFF – INFORMATION


Bürgerinitiative gegen Pelztiermord e.V,
Postfach 14 31 34, D-45276 Essen,
Tel./Fax: 0049-201/ 58 10 01,
Bankverbindung: Geno-Bank in Essen, Kto.-Nr.: 120 726 500, Blz: 360 604 88
www.bullterrier-in-not.de/massenmord.htm