Polizist mit panischer Angst vor Hunden schießt auf zwei Hunde. Gericht hat entschieden!
– update zu WUFF 2/2001 (nachzulesen auch unter www.wuff-online.com) –
Anders als im hessischen Viernheim (siehe weiter unten), ist ein ähnliches Verfahren im oberösterreichischen Steyr vor Gericht zum Abschluss gekommen. Ein Polizist hatte am 8.12.2000 in Steyr mehrmals auf zwei Hunde in einer Wohnung (und auch in seine eigene Zehe!) geschossen, die ihn schwanzwedelnd begrüßen wollten. Er richtete ein Blutbad an. Die Hunde überlebten nur durch eine mehrstündige Notoperation. Der Hundehalter, Jürgen D., hatte die Polizei deswegen auf rund 4500 Euro Schadenersatz für die Tierarztkosten, die Beseitigung der Schussspuren etc., verklagt. Viele WUFF-Leser meinten damals in Leserbriefen, dass die Klage wohl „im Sande verlaufen würde“, denn „gegen den Polizisten hat man sicher keine Chance“. Und dann hatte es sogar den Anschein, dass sich die Polizei für diese Anzeige des Hundehalters „rächen“ wollte: Sie forderte von ihm am 26.3.2001 rund 5.300 Euro als Schadenersatz für die Schussverletzung an der Großzehe des Polizisten, die sich dieser selbst (!) bei seiner Schießerei in der Wohnung zugefügt hatte. Das Landesgericht Steyr hatte Ende letzten Jahres entschieden: Richter Alexander Wojakow gab Jürgen D. Recht, weil der Polizist wegen seiner panischen Angst vor Hunden offensichtlich falsch gehandelt habe und von den beiden Hunden jedenfalls keine Gefahr ausgegangen sei. Das Urteil ist rechtskräftig, und Herr D. hat den geforderten Schadenersatz auch bereits erhalten.